Helfen

Es gibt viele Möglichkeiten, uns zu unterstützen


werde Mitglied, mit einem Jahresbeitrag von nur 20 € (gerne auch mehr) kannst Du uns und die Fellnasen dauerhaft unterstützen



Mitgliedsantrag

mit einer Spende unterstützt Du uns und die Fellnasen, jeder Euro zählt!

Du findest uns auch bei gooding, hier kannst Du in über 2.000 Shops einkaufen und wir erhalten eine finanzielle Unterstützung

Gerne schaust Du auch auf unsere Amazon Wunschliste, vielleicht magst Du uns ja mit dem ein oder anderen unterstützen

mit einer Patenschaft unterstützt Du eine Fellnase Deiner Wahl. Die monatlichen Kosten zur Versorgung einer Fellnasen liegen etwa bei 40 €. Du hast die Wahl zwischen einer Vollpatenschaft oder einer Teilpatenschaft, diese ist ab 10 € monatlich möglich.

Hier geht es zu den patenlosen Fellnasen von Paws of Love Patenschaftsantrag

Wichtig zu wissen


Was ist eine Spendenquittung?
Pfötchenliebe e.V. ist gemeinnützig und aufgrund dessen steuerbegünstigt. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die uns unterstützen, Steuern sparen können. Die Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung kann bei uns angefordert werden und entspricht dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck.

Was ist der vereinfachte Spendennachweis?
Für Spenden bis zu 300 Euro reicht für das Finanzamt als Nachweis der Überweisungsbeleg der Bank (§ 50 EStDV).  Die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis stieg zum 1. Januar 2021 von 200 Euro auf 300 Euro.

Wann erhalte ich meine Spendenquittung?
Bitte frage Spendenquittungen bei uns an, da wir Deine vollständige Adresse benötigen. Die Spendenquittungen werden von uns manuell erstellt und du erhältst sie  per Post. Dies kann bis zu 4 Wochen dauern.

Was ist die Belegvorhaltepflicht?
Auf Wunsch der Finanzverwaltung sollen Belege der Einkommensteuererklärung nicht mehr beigefügt werden. Eine Vorlage soll nur noch erfolgen, wenn im Einzelfall eine Nachfrage besteht. Das heißt: Beim Erstellen deiner Einkommensteuererklärung musst du deine Spendenquittung nicht beilegen und sie erst vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.



Share by: